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   FG München, 07.09.1988 - 3 K 1675/88   

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https://dejure.org/1988,25073
FG München, 07.09.1988 - 3 K 1675/88 (https://dejure.org/1988,25073)
FG München, Entscheidung vom 07.09.1988 - 3 K 1675/88 (https://dejure.org/1988,25073)
FG München, Entscheidung vom 07. September 1988 - 3 K 1675/88 (https://dejure.org/1988,25073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1989, 192
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 17.02.1994 - VII R 92/93
    Der Senat teilt die Auffassung der Vorinstanz, daß die handelsübliche Aufmachung einer Ware grundsätzlich durch die an gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten Gepflogenheiten des Marktes bestimmt wird (so bereits Senat, Urteil vom 28. Juli 1992 VII R 84, 85/91, BFHE 169, 266 [BFH 28.07.1992 - VII R 84/91]; FG München, Urteil vom 7. September 1988 3 K 1675/88, Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 192).
  • BFH, 09.02.1993 - VII R 90/92

    Festsetzung von Schaumweinsteuer und Einfuhrumsatzsteuer für erfolgte

    Der Senat teilt den Ansatz der Vorinstanz, daß die handelsübliche Aufmachung einer Ware grundsätzlich durch die an gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten Gepflogenheiten des Marktes bestimmt wird (so bereits Senat, Urteil vom 28. Juli 1992 VII R 84, 85/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 723, BFHE 169, 266; FG München, Urteil vom 7. September 1988 3 K 1675/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 192).
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